Kennen Sie schon die „Bildungszeit“?
In Berlin hat man als Angestellte/r Anspruch auf 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von 2 Jahren; die sogenannte „Bildungszeit“.
Die Freistellung nach diesem Berliner Bildungszeitgesetz [BiZeitG] ist ein bezahlter Sonderurlaub spezifisch für die politische Bildung, zur Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten – oder eben für die berufliche Weiterbildung gedacht.
Bildungszeit wird bei Ihrem Arbeitgeber beantragt, mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme. Dazu benötigen Sie den Bescheid der Bildungseinrichtung, dass der Kurs nach dem BiZeitG anerkannt ist. Diesen Anerkennungsbescheid erhalten Sie kostenfrei von uns. Sprechen Sie uns an!
So ist die Bildungszeit zum Beispiel Ideal, um die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) abzulegen. Denn jedes Unternehmen, das Auszubildende einstellen möchte, braucht einen Ausbilder. Mit dieser branchenübergreifenden Zusatzqualifikation liegt man also immer richtig.
Unsere Kurse zur Ausbildung der Ausbilder (AEVO) sind branchenübergreifend gestaltet: Werden Sie ausgebildeter Ausbilder im 4-Tages-Kurs (als Wochenend-Crashkurs oder unter der Woche), oder für Fachwirte im 2-Tages-Kurs zur Vorbereitung speziell auf die mündliche Prüfung – inklusive Simulation! So gehen Sie mit einem guten Gefühl und bestens gewappnet in Ihren IHK-Prüfungstermin. Die Erfolgsquote unserer Teilnehmer spricht für sich!
Alle Infos finden Sie auf https://www.sft.berlin/fachwirt/ausbildung-der-ausbilder/ – wir beraten Sie gern! Oder rufen Sie uns an unter 030-21473367.
Mehr Informationen:
SFT Schule für Wirtschaft und Tourismus Berlin
Beratungshotline: +49 30 214 733 67
Telefon: +49 30 214 733 66
E-Mail: info@schule-tourismus.de
Anschrift:
Lehrter Straße 12, 10557 Berlin

Jasper Tautz
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